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Corinphila Auction AG

lot # 1278 - schweiz flugpost

Friday Nov 19, 2021 09:00 Europe/Zurich

Deutsche Luftfeldpost an die Ostfront 1942 (21. Sept.): Brief ab Montreux frankiert mit 10 Rp. u. 20 Rp. sowie einer Luftfeldpost-Zulassungsmarke für die Luftfeldpost-Beförderung an die Feldpost-Nr. 18954, gem. Postvorschrift vom 1.5.42 mit rot unterstrichenem Vermerk 'Luftfeldpost' sowie über der gesamten Anschrift und Frankatur liegendem Kreuz, (Zensur durch die ABP Frankfurt am Main) Die Entwertung der Luftfeldpostmarke war eigentlich nicht erlaubt, hingegen mussten die Schweizer Frankomarken auf Sendungen an die Ostfront entwertet werden. Attest Ruoss (2010) mit Vermerk Flugpostbeförderung von (Brest Litowsk, Weissrussland) über Witebsk (Weissrussland) und Pleskau nach Gatschine b. St. Petersburg SLH = CHF 3'000.rnrnNach einer Mitteilung der deutschen Postverwaltung sind gewöhnliche Feldpostbriefe und Karten bis höchstens 10 Gr. zur Luftpostbeförderung nach und von der Ostfront zugelassen. Die Soldaten erhielten hierzu monatlich vier Luftfeldpostmarken ohne Wertangabe, davon sind zwei Marken für die Richtung Heimat und zwei in Richtung Front bestimmt.rnrnrnrnLuftfeldpostdienst im OstenrnDie Schweizerische und die Deutsche Post vereinbarten, dass ab dem 24. November 1939 Feldpostsendungen an Familienangehörige gebührenfrei waren. Auf Feldpostsendungen musste der Dienstgrad, Name und die fünfstellige Feldpostnummer seiner Truppeneinheit ersichtlich sein.rnAb dem 18. April 1942 gab es für Soldaten an der Ostfront zweimal monatlich die Möglichkeit, eiligere Nachrichten streckenweise per Luftpost zu versenden und zu empfangen Jeder Soldat der zum Luftpostdienst zugelassenen Einheiten, erhielt monatlich vier Luftpostmarken: Je zwei Marken für Luftpostsendungen an seine Angehörigen (Front – Heimat), während die übrigen zwei Marken in einem Brief an seine Angehörigen gesendet werden sollten, damit diese ihm wiederum zwei Luftfeldpostbriefe ins Feld schicken können (Heimat – Front).rnZum Luftfeldpostdienst an die Ostfront zugelassen wurden gewöhnliche Feldpostkarten und Briefe bis max. 10 Gramm. Luftpostsendungen nach der Front müssen ausser der Luftfeldpostmarke auf der Adressseite mit farbig unterstrichenem Vermerk «Mit Luftpost» sowie ein über der ganzen Anschrift liegendes Kreuz in rot versehen werden. Das Stempeln der Luftfeldpostmarken durch die Schweizer Post war grundsätzlich untersagt, dagegen waren die Schweizer Franko-Marken auf Sendungen an die Ostfront zu entwerten.rnAb 1. Juni 1943 gab es eine Tarifänderung, d.h. künftig mussten für Luftfeldpostbriefe zwei Marken, für Luftfeldpostkarten dagegen nur eine Marke verwendet werden. Die Ausgabe der Luftfeldpostmarken an die Soldaten der Ostfront wurde hierzu verdoppelt. Siehe auch Handbuch und Katalog "Postverkehr der Schweiz mit der deutschen Feldpost 1939-1945" von Christian Geissmann CPhH / AIJP, Sondernummer 'Post & Geschichte'Magazin' Nr. 21 (Mai 2020).rnrn 

Katalog 276: Schweiz Flugpost – Die Sammlung „IKARUS“

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